Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Humboldt-Werkrealschule Mannheim (Baden-Württemberg) ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Humboldt-Werkrealschule Mannheim:

www.humboldt-werkrealschule.de


Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit dieser Website weiterzuentwickeln.



Barrierefreie Inhalte:

Alle Bilder sind mit einem Alternativtext unterlegt.

Alle Überschriften enthalten das Header-Strukturelement. Außerdem sind normale Absätze mittels des Attributs "strong" hervorgehoben.

Die Helligkeitskontraste sind ausreichend.

Auf der Website werden fast ausschließlich Inhalte verwendet, die sich nicht bewegen, blinken oder automatisch scrollen. Andere Inhalte  - die blinken oder sich bewegen - stoppen nach 5 Sekunden automatisch.


Nicht barrierefreie Inhalte:

Folgende Inhalt sind bis dato noch nicht barrierefrei:

Automatischer Umbruch (Reflow)

Tastaturnutzung für Menüpunkte

Blöcke überspringen

Tastaturfokus

kein "lang-Attribut" für anderssprachige Texte

keine Gebärdensprache

PDF`s nicht barrierefrei



Begründung:

Aufgrund des begrenzten Budgets, das unserer Schule zur Verfügung steht, wurde die Homepage mit einem kommerziellen Website Builder durch eine Lehrkraft erstellt. Dadurch ist es uns leider nicht möglich, in der Art, wie es notwendig wäre, den Quellcode zu verändern. Somit können wir leider nicht alle technischen Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

Sie haben Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit dieser Website? Sie haben Fragen zu Inhalten? Sie benötigen Inhalte in einem anderen Format? Sie möchten weitere Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website?


Sprechen Sie uns an:


Humboldt-Werkrealschule

Humboldtstraße 29

68169 Mannheim


vertreten durch Herrn Marc Wenning (Rektor) und Frau Esther Schaaf (Konrektor)


Tel: +49 621 293 7626


E-Mail: humboldt-werkrealschule.sekretariat at mannheim.de


Durchsetzungeverfahren

Sie können das Durchsetzungsverfahren einleiten, wenn Sie auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten sollten.

Das Durchsetzungsverfahren ist in Baden-Württemberg durch die Ombudsfunktion der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gewährleistet.


Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg : Simone Fischer

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de


Auch steht das  Verbandsklagerecht nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 L-BGG zur Verfügung.





Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit: 28.11.2021

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